17.3.06

Amüsierfaktoren

88. Erläutern Sie den Begriff Meinungs- und Pressefreiheit!

Jeder Bürger darf im Rahmen der Bestimmungen des Grundgesetzes seine Meinung öffentlich äußern, ohne dafür mit Verfolgung, Repression oder gar Strafe rechnen zu müssen. Zeitungen und Zeitschriften haben das Recht, solche Meinungen in ihren Publikationen zu verbreiten. Eine Zensur findet nicht statt.

89. Wenn jemand sagt: Freie Medien sind ein unverzichtbarer Teil einer demokratischen Gesellschaft, stimmen Sie dem zu oder nicht?

Ich stimme zu.


Nachdem einige iudikativ und legislativ Verantwortliche mit der hessisch korrekten Antwort auf die obigen Einbürgerungsfragen diverse Problemchen haben dürften, wird hiermit angeregt, bei der nächsten Innenministerkonferenz umgehend darüber nachzudenken, bei erheblichem Zweifel an der Grundgesetzfestigkeit so manches Politikers einen Passnachtest anzuordnen, am besten regelmäßig und im Abstand von vier Jahren.

2x interaktiviert

Blogger Mo

Aktualisierung:

Grundrecht Essen.

19 März, 2006 12:44  
Blogger Mo

Aktualisierung II:

.. die Ayse und der Abdelhamid, die einen Sprachtest gerade noch bestehen, werden Mühe haben zu lernen, mit wem Paul Celan Briefwechsel pflegte.
(..)
Es ist schon bemerkenswert: Wenn es darum geht, Ausländer auszugrenzen, dann gibt es auf einmal bisher unerkannte Verteidiger von Schwulen und Lesben, von Emanzipation und Frauenrechten.


(Heribert Prantl)

20 März, 2006 22:02  

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